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KMUs: Finanzielle Förderung für die Einführung oder Umstellung des QM-Systems nach ISO 9001:2015

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Die neue ISO 9001:2015 ist da. Viele nach ISO 9001:2008 zertifizierte Unternehmen müssen nun umdenken und ihr Qualitätsmanagementsystem an die neue Norm anpassen. Hilfe bieten z.B. externe QM-Berater, die die Geschäftsprozesse von Unternehmen auf die Anpassbarkeit überprüfen. Häufig sind diese Dienstleistungen jedoch kostenintensiv und lassen die QM-Budgets schnell schrumpfen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat deshalb schon vor einiger Zeit für kleine und mittlere Unternehmen eine Beratungs- und Schulungsförderung ins Leben gerufen. Mit dem durch den Europäischen Sozialfond finanzierten Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen" werden Kosten für Beratungen übernommen, die von Unternehmen oder freiberuflich Tätigen in Anspruch genommen werden. So auch die Beratung für die Einführung oder Umstellung eines QM-Systems nach ISO 9001:2015. Doch welche Kriterien gelten für eine förderfähige Beratung und wie hoch ist die Förderung?

Kriterien einer förderungsfähigen Beratung

Erstes Kriterium für eine Förderung ist, dass das Unternehmen eine konzeptionelle Beratung in Anspruch nimmt. Inhalte einer Beratung müssen daher die Erstellung einer  Analyse, die Ermittlung von Schwachstellen und die sich daraus ergebenden Verbesserungsvorschläge mit Umsatzempfehlungen sein. Außerdem ist es notwendig einen schriftlichen Beratungsbericht durch den Berater erstellen zu lassen. Der Berater selbst, muss beim BAFA registriert bzw. zugelassen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so lässt sich eine Registrierung nach erfolgter Beratung nachholen.

 Anforderungen für Unternehmen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Diese sollten mindestens seit einem Jahr am Markt sein, maximal 250 Mitarbeiter haben und die nicht mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin oder -berater, als Wirtschaftsprüferin oder -prüfer, als Steuerberaterin oder -berater, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder als vereidigte Buchprüferin oder -prüfer tätig sind oder tätig werden wollen;
  • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind;
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird. Dasselbe gilt für Antragsteller, und sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, wenn diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind;
  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen;
  • Unternehmen, die über die Beratung mit dem Berater im Rechtsstreit liegen.

Höhe der Förderung

Die Förderung sind Zuschüsse, die auf die in Rechnung gestellten und bezahlten Kosten des externen Beraters gezahlt werden. Erstattet werden dabei das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer). Rabatte und Nachlässe, die vor oder nach der Beratung gewährt werden, müssen dem BAFA mitgeteilt werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden.

In den alten Bundesländern und Berlin beträgt der maximale Zuschuss 50% auf Kosten in Höhe von maximal 3000 Euro. In den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg beträgt der maximale Zuschuss 75% auf Kosten in Höhe von maximal 2000 Euro.

Der Zuschuss gilt für maximal zwei Beratungen, die aber thematisch voneinander getrennt sein müssen.

Achtung: Förderung vorläufig nur bis zum 31. Dezember 2015 möglich

Das Förderprogramm des BAFA besteht schon seit einigen Jahren. Zu Beginn des Jahres wurde es bis zum 31.12.2015 verlängert. Ob es darüber hinaus noch besteht, ist zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: Oktober 2015) nicht klar.

Es lohnt sich daher eine schnelle Entscheidung zu treffen, ob eine Förderung für das eigene Unternehmen in Frage kommt und den Antrag zeitnah beim BAFA zu stellen.

Weitere Informationen zur Beratungs- und Schulungsförderung auf der Website des BAFA.

Bild des Benutzers Kim Heinz
Kuratiert
am 08.12.2015 von
Kim Heinz

KMUs aufgepasst: Vorläufig nur noch bis zum 31.12.2015 könnt ihr eine finanzielle Förderung bei der Umstellung oder Einführung nach ISO 9001:2015 beantragen! Alles dazu im DHChannel.

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